Das Wittelsbacher Land fährt hoch hinaus
Er ist fast 30 Meter hoch und so voluminös wie zwei Einfamilienhäuser. Die Heizung, die ihn antreibt, leistet 7342 PS. Ein sanfter Riese also, der Werbung für das Wittelsbacher Land macht. Seit April 2019 hebt der Heißluftballon des Obergriesbacher Piloten Horst Reisch ab und trägt das Logo des Wittelsbacher Landes in die Lüfte. Das Symbol mit grüner Blume und blauem Flusslauf zieht für die nächsten ca. fünfzehn Jahre über die Felder und Ortschaften im Landkreis Aichach-Friedberg, über die Stadt Augsburg und hinüber ins Schrobenhausener und Dachauer Land.
Reisch ist einer der erfahrensten Piloten Deutschlands: Seit 1991 fährt er Ballon, mehr als 500 Starts und Landungen hat er absolviert. Sein Lieblingsstartplatz sind die Paar-Auen in Obergriesbach, wenige Hundert Meter von seinem Wohnhaus entfernt. Wohin die Strömung ihn führt, vermag er dank neuester Technik bei Navigation und Meteorologie einigermaßen genau zu bestimmen. „Aber Ballonfahren ist und bleibt natürlich abhängig von Wind und Wetter“, sagt er.
Horst Reisch ist Vorsitzender des Bayerischen Montgolfieren Clubs. Das ist eine nichtgewerbliche Gruppe von Ballonbegeisterten. Als im vergangenen Jahr einer ihrer Ballone eine neue Hülle brauchte, fragte Reisch beim Wittelsbacher Land e.V. an, ob er als Sponsor auftreten wolle. Die Vorstandschaft des Vereins war sofort begeistert von dem Gedanken, dass das Wittelsbacher Land Logo künftig haushoch über die Köpfe der Menschen fahren würde.
Der Ballon wird damit den Namen Wittelsbacher Land hinaustragen und bei Veranstaltungen des Vereins aufgebaut sein. Horst Reischs Mannschaft, die bisher als Ballonteam Romeo unterwegs war, nimmt nun als Ballonteam Wittelsbacher Land an diversen Ausfahrten in der ganzen Bundesrepublik teil. Und natürlich befördern die Wittelsbacher Piloten auch Passagiere. Wer erstmals im Ballonkorb steht und in bis zu 1500 Metern überm Boden schwebt, bekommt einen adeligen Namen verliehen und eine Taufurkunde, die mit dem Siegel des Wittelsbacher Landes beglaubigt ist.